Das Zugangserschwerungsgesetz ist tot!

Am 5. April haben die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben. Kinderpornografische Inhalte sollen künftig nicht mehr gesperrt, sondern direkt gelöscht werden.

Mit unglaublicher Polemik gegen die Fachwelt und die Opferverbände wurde das Gesetz zwischen November 2008 und Juni 2009 vom damaligen Wirtschaftsminister zu Guttenberg und Familienministerin Ursula von der Leyen vorangebracht. Doch die Einschränkung der Freiheit und Liberalität des Internets durch eine Zensurinfrastruktur widerspricht den demokratischen Grundsätzen, für die zahlreiche Internetnutzer und Bürgerrechtsbewegungen, die Piratenpartei und der AK Zensur gekämpft haben.

Das Sperrgesetz gilt seit Anfang 2010 und verpflichtet Internetprovider dazu, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu blockieren, die auf einer täglich aktualisierten geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden. Der Vorwand der Kinderpornografie-Bekämpfung soll als Türöffner für die Errichtung einer Zensurinfrastruktur dienen. Die FDP vereinbarte im Herbst 2009 in ihrem Koalitionsvertrag mit der Union, die Sperren zunächst nicht anzuwenden und ein Jahr lang das Löschen von Seiten zu testen, um anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Nun scheinen sie endgültig vom Tisch zu sein.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte die Entscheidung. Es gebe Erfolge beim Löschen – der nun eingeschlagene Weg der Koalition sei daher richtig, sagte sie der FAZ. “Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent.”

Der AK Zensur sieht die formelle Aufhebung des Gesetzes ebenfalls als den einzig rechtstaatlich sauberen Schritt an, das Gesetz vollständig zu den Akten zu legen und den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur in Deutschland zu verhindern.

Dass das Prinzip “löschen statt sperren” funktioniert, beweist unter anderem eine im März veröffentlichte Statistik des Bundeskriminalamts. Innerhalb einer Woche wurden demnach 97 von 143 gemeldeten Kinderporno-Seiten gelöscht. Nach vier Wochen und drei Mahnungen war nur noch eine online. 81 Prozent der beanstandeten Inhalte wurden in den USA, Russland oder Kanada gehostet.

Die Ergebnisse des BKA decken sich mit denen des Branchenverbands der deutschen Internetwirtschaft (Eco) und von Inhope, dem Dachverband von Beschwerdestellen über illegale Netzinhalte. 2010 hatte Inhope 24.047 Berichte über kinderpornografische Seiten erhalten und eine Löschung beantragt – unter anderem aufgrund von Hinweisen des Eco. Nach Angaben von Inhope-Sprecher Denton Howard wurden 91,995 Prozent der Inhalte binnen 14 Tagen nach Eingang der Hinweise gelöscht, 69 Prozent innerhalb von fünf Tagen. Knapp die Hälfte der beanstandeten Inhalte (44,44 Prozent) seien gar binnen zwei Tagen verschwunden.

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